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KURZ BERICHTET:

DJV kritisiert Reform des BND-Gesetzes

Geschrieben am 26.10.2020.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Pläne des Bundeskanzleramt zur Reform des Bundesnachrichtendienst (BND) - Gesetzes scharf kritisiert. Der Reformentwurf sei „legislativer Mumpitz“, heißt es in der Pressemitteilung des Verbandes vom 21.10.2020. Der Schutz von Journalisten und Informanten sei unzureichend.

Zwar dürften personenbezogene Daten von Journalisten, Geistlichen oder Rechtsanwälten nicht an in- oder ausländische öffentliche Stellen weitergegeben werden. Zwei Sätze später werde dieser Grundsatz aber dadurch entwertet, dass die Datenübermittlung doch zulässig sei, wenn im Einzelfall das Übermittlungsinteresse überwiege. Wann das der Fall sein soll, werd nicht näher bestimmt und so allein dem Ermessen des BND überlassen, kritisiert der Verband.

Problematisch sei auch, dass nur die Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern mit Dritten geschützt sein solle. Das reiche allerdings nicht aus. So müssten Journalistinnen und Journalisten bei internationalen Recherchebündnissen auch untereinander kommunizieren können, ohne befürchten zu müssen, dass sie dabei ihre Quellen oder andere wichtige Informationen preisgeben.

Aus Sicht des DJV-Bundesvorsitzenden Frank Überall erfülle der Referentenentwurf nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts . Die Richter hatten im Mai 2020 das bestehende Gesetz über den Bundesnachrichtendienst für verfassungswidrig erklärt, allerdings das Aufklärungsinteresse des Geheimdienstes grundsätzlich bestätigt.

(Quelle: Pressemitteilung des DJV v. 21.10.2020)

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