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KURZ BERICHTET:

Keine einstweilige Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Geschrieben am 28.12.2020.

Vorläufig wird der Rundfunkbeitrag nicht angehoben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf einstweilige Erhöhung des Beitrags auf 18,36 Euro mit Beschluss vom 22.12.2020 abgelehnt. Zuvor hatte das Bundesland Sachsen-Anhalt eine entsprechende Erhöhung blockiert. Im Hauptverfahren werden die Richter erst später entscheiden.

Die Sender hätten nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren, so das Bundesverfassungsgericht zur Ablehnung der Eilanträge. Die Sender hätten nicht näher dargelegt, "dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte". Zwar könne ein schlechteres Programm im Nachhinein nicht mehr ausgeglichen werden. Die Richter gehen aber davon aus, dass die Sender in der Lage seien, für eine gewisse Zeit in Vorleistung zu treten - zumal ihnen ein Ausgleich zustehen würde, sollte Karlsruhe ihren Verfassungsbeschwerden am Ende stattgeben.

Der Beitrag sollte eigentlich zum 01.01.2021 auf 18,36 Euro steigen. Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Die Erhöhung soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen.

Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am 08.12.2020 den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würde. Damit ist die Anhebung generell blockiert, denn alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen. Weil sich die öffentlich-rechtlichen Sender in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt sahen, haben sie in Karlsruhe geklagt.

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