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KURZ BERICHTET:

„Public Value“ von audiovisuellen Angeboten

Geschrieben am 30.09.2022.

Die Medienanstalten haben eine Liste mit Angeboten vorgelegt, die besonders zur Meinungsvielfalt beitragen und deshalb auf Benutzeroberflächen von digitalen Angeboten leicht auffindbar sein müssen.

Nach Abschluss eines Bestimmungsverfahrens veröffentlichen die Medienanstalten am 29.09.2022 die rechtsverbindliche alphanumerische Liste von sogenannten „Public Value Angeboten“. Nach Ansicht der Medienanstalten leisten diese Angebote in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt in Deutschland. Zudem wurde eine Empfehlung für die Reihenfolgen-Listen zur Umsetzung durch die Anbieter von Benutzeroberflächen für Bewegtbild-, Audioangebote und Telemedien auf dem Internetauftritt der Medienanstalten veröffentlicht.

Danach stehen ARD und ZDF, die kraft Medienstaatsvertrag als „Public Value“ gelten, auf den Plätzen eins und zwei, gefolgt von RTL, Sat.1, Pro Sieben und Vox.

Die Bestimmung von Public Value Angeboten erfolgte auf Grundlage der Kriterien des Medienstaatsvertrags, welche die Medienanstalten in einer Satzung konkretisiert hatten. In Abstimmung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde die gemeinsame Listung öffentlich-rechtlicher und privater Angebote festgelegt. Mit der Veröffentlichung ist das von der Landesanstalt für Medien NRW federführend geleitete Bestimmungsverfahren gemäß § 84 Abs. 5 Satz 1 MStV abgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung der Medienanstalten vom 29.09.2022

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