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KURZ BERICHTET:

Verleger kritisieren BMJV-Entwurf zur Urheberrechtsreform

Geschrieben am 20.10.2020.

In einer gemeinsamen Mitteilung üben der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) scharfe Kritik an dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Anpassung des Urheberrechts an die DSM-Richtlinie (Directive on Copyright in the Digital Single Market). In seiner aktuellen Fassung werde der Entwurf den Presseverlagen ebenso wie Journalisten das Verfügungsrecht über ihre Werke und Leistungen entziehen. Sie beziehen sich dabei auf das Veröffentlichungsrecht für große Digitalplattformen wie Google und Facebook. Diese dürfen nach dem Entwurf bis zu 1.000 Zeichen von jedem Presseartikel sowie Pressefotos, die von Nutzern hochgeladen werden, ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen, erläutern die Sprecherinnen der Verbände ihre Bedenken. Das entspreche im Umfang häufig halben oder sogar ganzen Presseartikeln. Der als Ausgleich vorgesehene gesetzliche Vergütungsanspruch laufe ins Leere.

Mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bewege sich der innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmte Referentenentwurf zwar in Richtung einer 1:1-Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie, führten BDZV und VDZ weiter aus. Das sei im Prinzip begrüßenswert. Allerdings bleibe der deutsche Referentenentwurf hinter den dort gefassten Regelungen zurück, so dass aus Sicht der Verbände auch hier nachgebessert werden müsse.

BDZV und VDZ kündigten an, innerhalb der vom Bundesjustizministerium gesetzten Frist bis zum 06.11.2020 eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf abzugeben.

(Quelle: Pressemitteilung des BDZV/VDZ v. 15.10.2020)

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