Die Medienanstalten haben eine Liste mit Angeboten vorgelegt, die besonders zur Meinungsvielfalt beitragen und deshalb auf Benutzeroberflächen von digitalen Angeboten leicht auffindbar sein müssen.
Portalbetreiber können mit Fotografen mithilfe von AGB wirksam einen Verzicht auf die Urhebernennung vereinbaren. Das hat das OLG Frankfurt am Main entschieden.
Der Gesamtcharakter des kommunalen Portals „dortmund.de“ ist nicht geeignet, die freie Presse zu gefährden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern muss Auskunft über ihre Unterstützung der Gaspipeline Nord Stream 2 erteilen. Das hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.
Das Bundeskanzleramt muss Zugang zu den Protokollen der Corona-Beratungen gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.