Ein Informationsbegehren ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Antragsteller zahlreiche Informationsanträge stellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf einstweilige Erhöhung des Beitrags auf 18,36 Euro abgelehnt. Im Hauptverfahren werden die Richter erst später entscheiden.
Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt hat die Vorlage zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags zurückgezogen und damit eine Anhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland blockiert.
Ein Informationsanspruch ist nicht schon deswegen rechtsmissbräuchlich, weil der Anwalt rechtsmissbräuchlich vorgeht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Das Münchner Online-Stadtportal ist mit dem Gebot der "Staatsferne der Presse" unvereinbar und deshalb wettbewerbswidrig.