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KURZ BERICHTET:

Bundestag beschließt Urheberrechtsreform

Geschrieben am 25.05.2021.

Der Bundestag hat die umstrittene Novelle des Urheberrechts beschlossen. Das Parlament machte am 20.05.2021 den Weg frei für die neuen Regeln für Urheber, Presseverlage, Internetplattformbetreiber und Nutzer. Deutschland muss eine entsprechende EU-Richtlinie zum Urheberrecht bis Juni in nationales Recht umgesetzt haben.

Die Reform zielt darauf ab, die bisherigen Urheberregeln an den Gebrauch im Internet anzupassen - im Fokus stehen vor allem Plattformen, auf die Nutzer Inhalte hochladen können. Künftig sollen Plattformbetreiber in Haftung genommen werden können, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt und ohne Lizenzvereinbarungen hochladen. Kernelement der Novelle, die auf eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 zurückgeht, ist die Verantwortlichkeit von großen Plattformen wie YouTube oder Facebook. Diese Plattformen müssen künftig kreative Inhalte lizenzieren, die von Usern auf den Plattformen geteilt werden. Urheber und Kreative sollen so an der Wertschöpfung im Netz stärker beteiligt werden und ihre Auskunftsrechte sollen sich verbessern.

Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt der Entwurf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche. Damit der Upload von Inhalten beim Einsatz automatisierter Verfahren nicht unverhältnismäßig blockiert wird, sieht die geplante Neuregelung besondere Regeln für die öffentliche Wiedergabe vor. Die Kreativen sollen für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten.

Der Entwurf enthält ebenfalls das neue Leistungsschutzrecht des Presseverlegers sowie Anpassungen im Urhebervertragsrecht. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten, dass es nun ein Schutzrecht für journalistische Inhalte gebe.

Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt in einer Pressemitteilung die Verabschiedung des Gesetzes. Damit sei der Weg geebnet für eine gerechtere und zukunftsfähigere Teilhabe der Urheberinnen und Urheber am digitalen Zeitalter. Kritisch sieht DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall jedoch, dass die Forderung nach Einführung eines Verbandsklagerechts nicht aufgenommen wurde: „Es ist absolut unzeitgemäß, dass Urheber auch künftig individuell für ihre berechtigten Forderungen kämpfen und vor Gericht streiten müssen,“ wird Überall in der Pressemitteilung zitiert. Auch die vom DJV und anderen Organisationen vorgebrachte Kritik an den Bagatellgrenzen hätten in dem Gesetz keinen Niederschlag gefunden. Alles in allem sei das Gesetz aber ein Riesenfortschritt für die Urheber, so der DJV-Vorsitzende.

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