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KURZ BERICHTET:

Bundesfinanzministerium muss bestimmte Pressefragen beantworten

Geschrieben am 03.07.2023.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) bestimmte Fragen der Presse zu einem Videogrußwort von Christian Lindner für eine Bank beantworten muss (VG Berlin, Beschl. v. 26.6.2023, Az. VG 27 L 28/23). Der FDP-Minister hatte im zeitlichen Zusammenhang mit dem Grußwort einen privaten Immobilienkredit bei dieser Bank aufgenommen. Das Gericht betont, dass das öffentliche Interesse an dem Thema nach wie vor sehr hoch ist.

Ein Redakteur einer Tageszeitung hatte neun Fragen zu den Vorgängen rund um das Videogrußwort und die Verbindungen des Ministers zu dieser Bank und anderen Unternehmen gestellt. Er stützt sich auf die Pressefreiheit, die ihm einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden wie dem BMF gewähre.

Das Gericht hat dem Antrag in Bezug auf vier Fragen stattgegeben. Das BMF müsse etwa Auskunft zu der Frage geben, ob Lindner seine private Kreditaufnahme gegenüber den für die Videoproduktion des Grußworts verantwortlichen Mitarbeitern vor der Veröffentlichung im Magazin "Der Spiegel" im Oktober 2022 dargelegt habe. Diese Frage sei nicht durch den Hinweis des BMF darauf beantwortet worden, dass sich aus den für den Minister geltenden Compliance-Regeln keine Pflicht zur Anzeige privater Kreditverbindungen ergebe. Denn daraus folge nicht zwingend, dass es im BMF keine dienstlichen Informationen zu der betreffenden Kreditaufnahme gebe. Das BMF müsse auch Fragen zu Anfragen privatwirtschaftlicher Unternehmen nach Grußworten oder Reden insbesondere in den Monaten April und Mai 2022 beantworten. Dem stünden keine schutzwürdigen Interessen Privater entgegen. Unternehmen müssten mit öffentlicher Aufmerksamkeit für ihre Anfragen rechnen, wenn sie einen Minister um ein Grußwort bäten.

In Bezug auf fünf weitere Fragen wurde der Eilantrag abgelehnt. Das Gericht sieht keine Verpflichtung, Auskunft über sonstige private Geschäftsbeziehungen des Ministers zu geben. Solche Beziehungen seien nicht dienstlich, sondern privat. Der Umstand, dass ein Minister in seiner Funktion Grußworte für private Unternehmen erstellt, mit denen er eine private Geschäftsbeziehung hat oder hatte, rechtfertige nicht automatisch die Annahme, dass er seine privaten Interessen mit seinem dienstlichen Handeln vermische.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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