Am 13.03.2024 hat das EU-Parlament grünes Licht für das Gesetz über künstliche Intelligenz gegeben. Für den Journalismus ist der AI Act auch relevant.
Die eingeführten Regelungen sollen die Grundrechte, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die ökologische Nachhaltigkeit vor den Gefahren schützen, die von KI-Systemen mit hohem Risiko ausgehen. Die Maßnahmen sollen Innovationen fördern und der EU eine Vorreiterrolle im Bereich der künstlichen Intelligenz sichern. Die Vorschriften legen spezifische Anforderungen für KI-Systeme fest, die sich an deren potenziellen Risiken und Auswirkungen orientieren.
Universell einsetzbare KI-Systeme und ihre Grundlagenmodelle müssen gewissen Transparenzstandards gerecht werden, einschließlich der Beachtung des EU-Urheberrechts und der Bereitstellung ausführlicher Berichte über die zum Training verwendeten Daten.
Der AI Act enthält auch Regelungen, die für den Journalismus relevant werden könnten: Künftig wird die klare Kennzeichnung künstlich erzeugter oder veränderter Bild-, Audio- und Videoinhalte, sogenannter Deep-Fakes, vorgeschrieben.
Eine weitere Kennzeichnungspflicht betrifft KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichen Interesse zu informieren. Hierbei muss von den Betreibern von KI-Systemen, die damit solche Texte generieren (z.B. Medienhäuser), offengelegt werden, dass die Texte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Hiervon gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: Diese Kennzeichnungspflicht gilt nicht, wenn die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt. Nach dieser Ausnahmeregelung könnten sich viele Medienhäuser dieser Kennzeichnungspflicht entziehen.